Der Kita-Gutschein

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Was ist der Kita-Gutschein?

In der Bundesrepublik Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Anspruch ist sogar rechtlich verankert. Das gilt auch, wenn das Kind zusätzlich durch die Familie betreut wird oder Eltern sich noch in Elternzeit befinden. Für einen Betreuungsplatz im Bundesland Berlin sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Beide Elternteile müssen mit einer Förderung und Betreuung in einer Kita einverstanden sein.
  • Die Eltern und das Kind müssen in Berlin wohnen.
  • Das Kind muss mindestens acht Wochen alt sein.

Die Eltern brauchen für die Anmeldung des Kindes in einer Kita einen Kita-Gutschein. Dieser Kita-Gutschein wird von den Eltern vor der Eingewöhnung bei dem zuständigen Jugendamt im Wohnbezirk beantragt. Die Eltern sollten den Kita-Gutschein beantragen, bevor sie einen Kita-Vertrag unterschreiben.

Wenn das Kind älter als 1 Jahr ist und die Eltern eine Betreuung von 5-7 Stunden täglich beantragen, braucht das Jugendamt keine weiteren Unterlagen.

Wenn das Kind jünger als 1 Jahr ist und die Eltern eine Betreuung von über 7 Stunden täglich beantragen, braucht das Jugendamt folgende Unterlagen:

  • Arbeitgebernachweise oder Selbständigkeitserklärungen
  • Studienbescheinigungen oder ähnliche Dokumente

Anhand der  Arbeits-, Studien-, oder Ausbildungszeiten der Eltern wird ein Stundenumfang errechnet. Dieser Stundenumfang gibt an, wie lang das Kind in der Kita betreut wird.

Es gibt vier verschiedene Betreuungszeiträume:

  • 4-5 Stunden täglich ergeben eine Halbtagsförderung
  • über 5-7 Stunden pro Tag zählen zur Teilzeitförderung
  • über 7-9 Stunden täglich beschreiben die Ganztagsförderung
  • Betreuung über 9 Stunden pro Tag zählen zu der erweiterten Ganztagsbetreuung eines Kindes.

 

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